06. Nov 2026
Neu können Beitragslücken in der Säule 3a mit einem Einkauf geschlossen werden.
Neu können Beitragslücken in der Säule 3a mit einem Einkauf geschlossen werden.
Wer ab 2025 nicht den maximal zulässigen Betrag in die gebundene Selbstvorsorge einbezahlt, kann fehlende Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen und steuerlich geltend machen. Erste Einkäufe sind ab dem Steuerjahr 2026 für das Jahr 2025 möglich, maximal im Umfang des «kleinen Beitrags» (CHF 7'258).
Voraussetzung ist, dass im Einkaufsjahr und im betroffenen Beitragsjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt wurde. Zudem muss im Einkaufsjahr der maximal zulässige, ordentliche Jahresbeitrag vollständig einbezahlt werden, bevor zusätzliche Einkäufe für vergangene Steuerjahre zulässig sind.
Wer eine Beitragslücke bis Ende Jahr ganz oder teilweise schliesst, kann den Einkauf im Steuerjahr 2026 geltend machen.
Mehr Informationen zur Säule 3a generell und zu nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a im Speziellen finden Sie im TaxInfo: Säule 3a.