Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Weitere Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg