Informationen für Tagesfamilien
Wer ist meldepflichtig?
Personen, die
gelten als Betreuungspersonen in Tagesfamilien und sind meldepflichtig.
Betreuungspersonen in Tagesfamilien können sich von einer Tagesfamilienorganisation anstellen lassen oder selbstständig tätig sein. Für Betreuungspersonen, die sich von einer Tagesfamilienorganisation anstellen lassen, erfolgt die Meldung über die Tagesfamilienorganisation. Betreuungsgutscheine können nur für die Betreuung in Tagesfamilien mit Anschluss an eine Tagesfamilienorganisation ausgerichtet werden.
Aufsicht
Das Bundesrecht begründet in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern
(PAVO)2 eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen
Haushalt sowie eine staatliche Aufsichtspflicht über diese Tagesbetreuungs-verhältnisse
(Art. 12 PAVO). Seit dem 01.01.2024 ist im Kanton Bern für die Aufsicht und
Bewilligung der Tagesfamilienorganisationen (TFO) die Gesundheits-, Sozial- und
Integrationsdirektion (GSI) zuständig. Es wurde festgelegt, dass die von der
GSI bewilligten TFO die bei ihnen angestellten Tagesfamilien beaufsichtigen.
Pflegekinderaufsicht wird in Lyss regionalisiert
Die Pflegekinderaufsicht im Seeland wird ab 2024 für alle Gemeinden im Verwaltungskreis Seeland von den Sozialarbeitenden der Abteilung Lyss ausgeführt.
Bitte wenden Sie sich an:
Sozialdienst Lyss
Marktplatz 14
3250 Lyss
Tel. +41 32 387 03 30
Natur-Kita Chinderland | Dotzigen
Kita Büren | Region Büren
Kita Juno | Büren
Kita Storchennest | Grossaffoltern