Kindertagesstätten und Tagesfamilien - Betreuungsgutscheine

Die Anmeldung für Plätze in Kindertagesstätten oder bei Tagesfamilien erfolgt direkt bei den Betreuungsanbietern.

Wer auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen ist, kann bei der Gemeinde einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein einreichen.

Nähere Erläuterungen zum Gutscheinsystem finden Sie auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI).

Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?

Betreuungsgutscheine können bei allen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden, die über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihren Betreuungsanbieter, ob dieser über eine Zulassung verfügt.

Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen?

Berechtigt sind Einwohnerinnen oder Einwohner, welche in der Gemeinde Dotzigen wohnhaft sind. Voraussetzung ist, dass die Eltern berufstätig oder in Ausbildung oder nachweislich auf Stellensuche sind. Ein Antrag auf Vergünstigung kann zudem eingereicht werden, wenn das Kind/die Kinder aufgrund einer erschwerten familiären Situation im Elternhaus oder für eine bessere Integration eine Betreuung benötigen. Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Beachten Sie bitte die Angaben imAnmeldeportal kiBon. Der Kanton gibt vor, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein?

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem Betreuungsanbieter ein Platz vereinbart wurde. Die Beantragung erfolgt über die neue Webapplikation des Kantons Bern kiBon. Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.
Die Gesuchseinreichung, wie auch die administrativen Arbeiten, erfolgen über die Gemeinde Diessbach, deshalb kann für Fragen oder Informationen die Gemeindeverwaltung Diessbach angefragt werden.


Weitere Informationen:

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen